Änderung Mieterdaten


Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich bei Ihnen die Mieterdaten verändert haben. Zum Beispiel Zivilstandsänderung (Hinweis s. unten), Scheidung, Untermiete usw. und teilen Sie uns bitte die Personalien Ihres Partners oder Partnerin mit.

Für alle anderen Anliegen wie z. B. Schadenmeldung, Namensschilder, Schlüsselbestellung und Haustier anmelden etc. benutzen Sie bitte unsere Mieter-Service-Formulare.


Zivilstandsänderung (Art. 266m OR)
Wenn sich bei Ihnen der Zivilstand geändert hat, teilen Sie uns bitte mit, wie Ihr neuer Familienname lautet. Senden Sie uns bitte eine Kopie der Heiratsurkunde. Sie erhalten danach von uns einen neuen Wohnungsausweis (Mietvertrag). Ab diesem Zeitpunkt gilt die von Ihnen gemietete Wohnung als Familienwohnung (Art. 266m OR). Bei einer Kündigung des Mietvertrages müssen beide Ehepartner die Kündigung unterzeichnen. Auch dann, wenn der Vertrag nur von einer Person unterzeichnet wurde.


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