Sie haben geheiratet oder Sie haben eine neue Telefonnummer?
Informieren Sie uns so rasch wie möglich, falls sich Ihre persönlichen Daten wie Name oder Zivilstand ändern. Nur so können wir sicherstellen, dass wir Sie bei wichtigen Anliegen auch künftig erreichen.
Zivilstandsänderung (Art. 266m OR)
Wenn sich bei Ihnen der Zivilstand geändert hat, teilen Sie uns mit, wie Ihr neuer Familienname lautet. Senden Sie uns bitte eine Kopie der Heiratsurkunde. Sie erhalten danach von uns einen Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag. Ab diesem Zeitpunkt gilt die von Ihnen gemietete Wohnung als Familienwohnung (Art. 266m OR). Bei einer Kündigung des Mietvertrages müssen beide Ehepartner die Kündigung unterzeichnen. Auch dann, wenn der Vertrag nur von einer Person unterzeichnet wurde.