Personalien ändern


Sie haben geheiratet oder Sie haben eine neue Telefonnummer?

Informieren Sie uns so rasch wie möglich, falls sich Ihre persönlichen Daten wie Name oder Zivilstand ändern. Nur so können wir sicherstellen, dass wir Sie bei wichtigen Anliegen auch künftig erreichen.

Zivilstandsänderung (Art. 266m OR)
Wenn sich bei Ihnen der Zivilstand geändert hat, teilen Sie uns mit, wie Ihr neuer Familienname lautet. Senden Sie uns bitte eine Kopie der Heiratsurkunde. Sie erhalten danach von uns einen Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag. Ab diesem Zeitpunkt gilt die von Ihnen gemietete Wohnung als Familienwohnung (Art. 266m OR). Bei einer Kündigung des Mietvertrages müssen beide Ehepartner die Kündigung unterzeichnen. Auch dann, wenn der Vertrag nur von einer Person unterzeichnet wurde.


Änderung meiner Kontaktdaten

Ich möchte meine neuen Kontaktdaten mitteilen.

Zivilstandsänderung

Ich habe einen neuen Zivilstand und / oder Namen und möchte eine Änderung beantragen.
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Ich möchte eine neue Untermieterin / Untermieter anmelden

Damit ein Untermieter seinen Wohnsitz anmelden kann, muss er nicht nur seinen Untermietvertrag, sondern auch eine Wohnsitzbestätigung von Bührer & Partner (Vermieterbescheinigung) vorlegen können. Mit dieser Bescheinigung bestätigt der Hauptmieter den Einzug des Untermieters.
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Datenschutzerklärung

Gerne informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung: https://buehrerpartner.ch/datenschutzerklaerung/ darüber, wie wir mit Ihren Daten umgehen.

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