Kündigung TV-Kabelanschluss


Falls Sie Ihren TV-Kabelanschluss nicht mehr benötigen, können Sie diesen plombieren lassen.

Nach Erhalt Ihrer Kündigung werden wir dies dem zuständigen Kabelanbieter weiterleiten. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist (variiert je nach Kabelanbieter) wird der Anschluss plombiert und die Kosten werden Ihnen bei der Heiz- und Nebenkostenabrechnung nicht mehr verrechnet.

Datenschutzerklärung

Gerne informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung: https://buehrerpartner.ch/datenschutzerklaerung/ darüber, wie wir mit Ihren Daten umgehen.

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